Abrechnung - Wieder aufladbare Pedemontana Abrechnung - Wieder aufladbare Pedemontana

Zum Zeitpunkt des Aufladens wird eine Quittung freigegeben. Dieser Zahlungsnachweis gilt nicht steuerlich. Um eine Rechnung für die Nachfüllung nach Art. 21 des Präsidialerlasses 26.10.1972 n. 633, füllen Sie bitte die Anfrage Formular Rechnung, auf Autostrada Pedemontana Lombarda S.p.A. übertragen werden, via del Bosco Rinnovato 4/A Palazzo U9, 20057 Assago (MI). Der Antrag muss mit dem Gebührenbeleg begleitet werden.

Das Formular muss leserlich ausgefüllt und alle erforderlichen Daten vollständig ausgefüllt werden: keine Anfragen werden unleserlich oder unvollständig verarbeitet.

Elektronischen Rechnungsstellung: wie im Finanzgesetz 2018 vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen, die in Italien ansässig sind oder ermittelt werden, in Kraft treten wird. Ab diesem Datum werden Rechnungen daher nur noch in elektronischer Form ausgestellt und den Kunden elektronisch über das Interchange System (Sdl) gemäß den von der Finanzbehörde festgelegten technischen Regeln übermittelt.