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Die Bezahlung der Mautgebühr muss innerhalb von 15 Tagen kalendertagen und aufeinanderfolgenden ab dem Tag der Durchfahrt erfolgen. 

Aus diesem Grund bleibt der Betrag der zu zahlenden Überweisungen nur in den 15 Tagen sichtbar, die für die Zahlung verfügbar sind.

Bei Nichtzahlung der Mautgebühr innerhalb von 15 Tagen wird das Gutschriftsverfahren durch die Autostrada Pedemontana Lombarda eingeleitet.

Kunden mit Fahrzeugen mit italienischen Kennzeichen erhalten an ihrer Adresse eine Zahlungserinnerung in Höhe der angegebenen Maut sowie der Verwaltungskosten der Autostrada Pedemontana Lombarda.

Darüber hinaus beinhaltet die Nichtzahlung der Maut die Anwendung der Verwaltungssanktion von 85 Euro auf 338 Euro (Artikel 176 Absätze 11, 11-bis und 21 des Sicherheitsrats) sowie die Herabsetzung von 2 Punkten aus dem Führerschein (Art. 126-bis des CdS).

Die Inkassotätigkeiten für Kunden mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen werden stattdessen vollständig an ein spezialisiertes Unternehmen delegiert, das einen speziellen Antrag auf Zahlung der Maut- und Verwaltungskosten für die Beitreibung sendet.

ACHTUNG: Die Zusammenarbeit zwischen der Autostrada Pedemontana Lombarda und der Verkehrspolizei im Hinblick auf Sanktionsmaßnahmen im Falle nicht entrichteter Mautgebühren begann am 1. Juni 2018.

Die Wiederherstellung von Krediten erfolgt über den Link auf der Seite https://apl.pedemontana.com/gestione-recupero-crediti